Schulungsprogramm "Neugeborenen-Hörscreening Sachsen-Anhalt"

Die nächste Hörscreening-Schulung findet am 12. Juni 2024 in der Zeit von 11 bis 16 Uhr in Magdeburg statt.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung.

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Bitte melden Sie sich bis 03.06.2024 an:

Anmeldung zur Veranstaltung

 


 

Liebe Hörscreener,

seit dem 1. Januar 2009 hat jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf die Untersuchung des Hörvermögens nach der Geburt.

Ziel dieser Früherkennungsuntersuchung ist es, Kinder mit permanenten Hör­störungen frühzeitig, d.h. bis zum 3. Lebensmonat zu diagnostizieren, um bis zum 6. Lebensmonat eine Therapie einleiten zu können.

Sie als Hörscreener tragen wesentlich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen und sind eine wichtige Kontaktperson in Sachen Neugeborenen-Hörscreening. Wir führen regelmäßig Hörscreening-Schulungen durch. Wenn Sie in Ihrer Klinik oder Region eine Schulung zum Thema Hörscreening wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Anfragen / Hinweise bitte an

Sachsen-Anhalt hört früher e.V.
c/o Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 44, Haus 39
39120 Magdeburg

Telefon: 0391-67-14174
Fax: 0391-67-14176
E-Mail:

Letzte Änderung: 23.04.2024 - Ansprechpartner: Fehlbildungsmonitoring