Erfassungsgebiet
Die Erfassung von angeborenen Fehlbildungen in Sachsen-Anhalt erfolgt seit 1980. Damals begann die Erfassung in der Stadt Magdeburg und weitete sich innerhalb der folgenden 20 Jahre auf das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt aus.
Erfassung von angeborenen Fehlbildungen seit 1980:
| 1980 - 1989 | Stadt Magdeburg und die meisten Kreise des Bezirkes Magdeburg |
| 1990 - 1993 | Stadt Magdeburg und gesamter Bezirk Magdeburg |
| 1990 - 2000 | Regierungsbezirke Magdeburg und Dessau |
| seit 2000 | Bundesland Sachsen-Anhalt |




